Unter bestimmten Voraussetzungen, ist es möglich, die Mütterpflege über die Krankenkasse abzurechnen (ein kleiner Eigenanteil ist zu leisten).
Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden die Paragrafen 24h SGB V (Schwangerschaft und Geburt) sowie 38 SGB V („Haushaltshilfe“).
Einfach formuliert, muss ein Arzt - z.B. dein Frauenarzt - dir ein Attest ausstellen, dass deine gesundheitliche Situation Unterstützung erfordert. Bis 6 Tage nach Entbindung, darf dies auch deine Hebamme.
Gerne unterstütze ich dich bei der Antragstellung oder bei Fragen.
Natürlich, kannst du mich auch gerne privat buchen.
Ob über ein paar Stunden, oder Unterstützung über mehrere Wochen. Deine Wünsche und Vorstellungen können wir gerne, bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch besprechen.
40 € / Stunde
- Ich komme 6 Mal á 2 Stunden, oder 4 Mal á 3 Stunden. Das deckt in etwa 3-4 Wochen ab.
- ich kümmere mich liebevoll um dein Baby und / oder Geschwisterkinde (wenn du das möchtest), damit du dich etwas ausruhen, oder entspannt duschen kannst
- ich kümmere mich um dein körperliches, als auch seelisches Wohlergehen
- ich habe ein offenes Ohr für deine Fragen und Sorgen
- ich unterstütze dich gerne bei den Themen Stillen, Tragen und Babyhandling /-pflege
- erledige Einkäufe und Besorgungen
- koche ausgewogene Gerichte
(zzgl. 0,70 Euro je Km)
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